AGB

Zustandekommen des Vertrages

Verträge auf diesem Internetangebot können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.

Sie geben ein verbindliches Angebot bei der "Bikepark Winterberg" ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im Schritt 5 den Button "Bestellung abschicken" anklicken. Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung/Übergabe der von Ihnen bestellten Ware zustande.

Identität des Vertragspartners
Der Vertrag kommt mit der "Bikepark Winterberg" zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

Geschäftsadresse:
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co KG
Am Waltenberg 89
59955 Winterberg
Deutschland

02981 91 99 909

Geschäftsführung:
Nico Brinkmann
info@bikepark-winterberg.de

Steuernummer: 309/5733/0806
Handelsregister: HRA 5625

Speicherung des Vertragstextes
Ihre Bestelldaten werden in unserem Hause gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie die "Bestellbestätigung" ausdrucken. Diese erscheint auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben. Sofern Sie uns Ihre eMail-Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung per eMail, die ebenfalls ausgedruckt werden kann.

Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:

Skiverleih Brinkmann
Remmeswiese 15b
DE - 59955 Winterberg

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rückgaberecht haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Preise und Lieferung, Zahlmöglichkeiten
Alle Preise sind in EURO und enthalten die gesetzliche MwSt. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

Gewährleistung
Sollten Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns. Es ist zu beachten, dass es sich um ein Gebrauchtbike handelt, welches übliche Gebrauchsspuren aufweist (Kratzer etc.). Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 1 Jahr auftretenden Mängel der gebrauchten Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von "Bikepark Winterberg".

Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorkasse oder via bar/EC-Kartenzahlung vor Ort. "Bikepark Winterberg" behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen bzw. die Zahlart Vorauskasse einzusetzen.

Anbieterkennzeichnung
Geschäftsadresse:
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co KG
Am Waltenberg 89
59955 Winterberg
Deutschland

02981 91 99 909

Geschäftsführung:
Nico Brinkmann
info@bikepark-winterberg.de

Steuernummer: 309/5733/0806
Handelsregister: HRA 5625

Etwaige Fragen oder Beanstandungen bitten wir zu richten an:

Per E-Mail: info@bikepark-winterberg.de

Telefonisch: 02981 91 99 909

Schriftlich:
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co KG
Am Waltenberg 89
DE - 59955 Winterberg



ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN - BIKECAMPS


Reiseveranstalter: Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen geltend ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften der (§§ 651a-m BGB, §§ 4-6 BGB-Info-VO) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG., als Reiseveranstalter. Sie sind auf sämtliche Reiseangebote, für die die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG als Reiseveranstalter auftritt anzuwenden.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in den Prospekten und dem Onlineauftritt genannten Reiseausschreibung und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch Annahme Ihrer Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an, an das sich der Reiseveranstalter 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande.

2. Zahlungsbedingungen
Zur Absicherung von Kundengeldern hat die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG eine Insolvenzsicherung für selbst veranstaltete Reisen bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH. Der Sicherungsschein geht dem Kunden mit Reisebestätigung zu.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens zu erfolgen.

3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Die Teilnehmer können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich (Email/ Brief/ Fax) an die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG. erfolgen.
Tritt ein Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert.
Die Stornogebühr beträgt:
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 45. - 31. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. - 07 Tag vor Reisebeginn 70%
ab 06. - 02 Tag vor Reisebeginn 80%
ab einem Tag oder bei Nichtantritt 90% vom Reisepreis.
Es steht dem Teilnehmer stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Unabhängig davon fällt bei einer Stornierung stets zusätzlich eine Stornierungs- / Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 € pauschal an.

4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsumfang: Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.
Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.
Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen der Beschreibung des Programms. Geringfügige Änderungen der Leistungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.
Preisänderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die Ihnen gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Teilnehmer ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich über eine Preisänderung in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 Prozent, können wir Ihnen die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass Sie sie entweder innerhalb einer bestimmten Frist annehmen, oder vom Vertrag zurücktreten. Wir können Ihnen mit dem Angebot einer Preiserhöhung auch wahlweise eine andere Reise anbieten. Nach Ablauf der gesetzten Frist, gilt das Angebot als angenommen.

5. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend erstattet.

6. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Tritt ein Mangel ein, ist dieser unmittelbar direkt dem durchführenden Unternehmen (noch vor Ort) anzuzeigen. Eine etwaige Haftung der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler, soweit sie als solche auftritt, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG. für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise.
Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleiter nicht Folge geleistet werden oder die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird.
Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, können wir nicht haften.
An sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.3 BGB).

8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen
Der Teilnehmer hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei die Abhilfe verweigert werden kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Abhilfe kann durch die Erbringung einer eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht werden.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und wird innerhalb einer angemessenen, vom Teilnehmer für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe geleistet, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

9. Mitwirkungspflichten und weitere Obliegenheiten
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme zulässt.

10. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG, eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Schweben über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle
Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Teilnehmer und für die Teilnehmerbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

12. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages wird zwischen den Parteien eine solche vereinbart, die tatsächlich gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13. Veranstalter
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG, Am Waltenberg 89, 59955 Winterberg. Telefonnummer: 02981/9199909.
E-Mail: info@bikepark-winterberg.de